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   BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90   

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BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90 (https://dejure.org/1990,3579)
BayObLG, Entscheidung vom 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90 (https://dejure.org/1990,3579)
BayObLG, Entscheidung vom 08. November 1990 - BReg. 3 Z 121/90 (https://dejure.org/1990,3579)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 608
  • Rpfleger 1991, 153
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche

    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Bestimmte krankhafte Vorstellungen und Empfindungen müssen derart übermäßig geworden sein, dass eine Bestimmung des Willens durch vernünftige Erwägungen ausgeschlossen ist (BGH WM 1972, 972; vgl. auch BayObLG FamRZ 1991, 608/609).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2005 - 9 U 196/03

    Nichtigkeit einer Auflassungserklärung wegen Geschäftsunfähigkeit des

    Es mag dahinstehen, ob dieser übermäßige Konsum überhaupt zur Annahme einer dauerhaften Geschäftsunfähigkeit, wie sie § 104 BGB fordert, ausreicht (vgl. dazu noch BayObLG, FamRZ 1991, 608, 609).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608/609 und BtPrax 1993, 208 = FamRZ 1993, 1489/1490, je m.w.Nachw.; Palandt/Diederichsen BGB 53.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.Nachw. vgl. auch Zimmermann, Bayerisches Unterbringungsgesetz 1994 S. 118).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Voraussetzung ist in solchen Fällen auch nach neuem Recht vielmehr, daß die Alkohol- oder Rauschgiftsucht entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand im psychischen Bereich eingetreten ist, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit rechtfertigt (vgl. zu § 1910 BGB a. F. BayObLG NJW 1990, 774 und 775; FamRZ 1991, 608).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 1677/06

    Anwaltshaftung:: Beweislast für pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts;

    Chronischer Alkoholmissbrauch kann unabhängig von einer akuten Alkoholintoxikation zur Geschäftsunfähigkeit führen (vgl. BGH Beschl. vom 26. Februar 1992 - XII ZB 145/91; BayObLG FamRZ 1991, 608, 609).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608, 609; FamRZ 1993, 1489/1490, FamRZ 1994, 1617/1618 m. w. N.; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11 m. w. N.).
  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZB 145/91

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldhaftem versäumen

    Zwar kann chronischer Alkoholmißbrauch einen Zustand begründen, wie ihn die genannte Vorschrift beschreibt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 608, 609).
  • BayObLG, 25.04.1994 - 3Z BR 50/94
  • AG Altötting, 31.01.2023 - XVII 500/22

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Sachverständigengutachten,

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